
Agenturbezirk Mainz landesweit unterdurchschnittlich von Kurzarbeit betroffen
Kurzarbeit wird seit Ende letzten Jahres als wichtigstes Instrument im Kampf gegen die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt eingesetzt. Im Bezirk der Agentur für Arbeit Mainz konnten im zweiten Quartal dieses Jahres rein rechnerisch insgesamt 1.365 Vollzeitstellen durch die Inanspruchnahme der Kurzarbeiterregelung gerettet werden. Dies geht aus einer aktuellen Statistik der Agentur für Arbeit Mainz hervor. Ende Juni waren demnach 4.344 Beschäftigte in 262 rheinhessischen Betrieben in Kurzarbeit. Damit mussten 2,2 Prozent der Arbeitnehmer Ausfallstunden hinnehmen. Landesweit waren 7,2 Prozent aller Beschäftigen von Kurzarbeit betroffen. Im Agenturbezirk konzentrierte sich mit 1.864 bzw.1.510 betroffenen Personen die Mehrzahl der Kurzarbeiter auf die Städte Mainz und Worms, gefolgt vom Landkreis Mainz-Bingen mit knapp 700 Betroffenen und dem Landkreis Alzey-Worms mit 275 Betroffenen. Der Schwerpunkt der Kurzarbeit lag mit über 70 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe. Auch bei Verkehr und Lagerei, technischen Dienstleistungen, im Baugewerbe und in der Chemiebranche gab es eine hohe Inanspruchnahme der Kurzarbeit. Betroffen waren vor allem jüngere, männliche Arbeitskräfte mit Vollzeitstellen. Insgesamt arbeiteten dreimal so viele Männer wie Frauen kurz. Der individuelle Arbeitsausfall lag in der Regel zwischen 25 und 50 Prozent. Insgesamt entsprechen die von April bis Juni in den Betrieben ausgefallenen Arbeitsstunden 1.365 Vollzeitstellen.
„Seit August geht die Zahl der Betriebe, die bei uns Kurzarbeit anzeigen, deutliche zurück“, erklärt Horst Jubileum, Stellvertretender Vorsitzender der Agentur für Arbeit Mainz. So hätten im September lediglich rund 20 Betriebe für knapp 140 Mitarbeiter Kurzarbeit angezeigt. „Etliche Betriebe, die im März oder April Kurzarbeit beantragt hatten, sind in diesem Monat auch wieder zur Vollbeschäftigung übergegangen“, so Jubileum weiter. Allerdings mache dies in einigen Fällen auch personelle Anpassungen erforderlich. Durch bezahlte Freistellungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, betriebliche Altersversorgung, tarifliche Ausgleichszahlungen zum Kurzarbeitergeld und vieles mehr entstünden den Betrieben auch während der Kurzarbeit Lohnnebenkosten. Diese belaufen sich laut Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarktforschung je nach Situation auf 24 bis 48 Prozent der Lohnnebenkosten pro Ausfallstunde. „Das rechnet sich nur, wenn die Betriebe in absehbarer Zeit wieder mit Aufträgen rechnen und dann auf eingearbeitetes Personal zurückgreifen wollen, erklärt Jubileum. Zwar habe es, zum Beispiel unter den Personaldienstleistern, in jüngster Zeit auch einige Insolvenzen nach Kurzarbeit gegeben, doch sei dies bislang erfreulicherweise die Ausnahme.
Arbeitgeber, die Fragen zum Kurzarbeitergeld haben, erreichen die Fachleute der Agentur für Arbeit Mainz unter der Rufnummer 01801 / 66 44 66.


zabapybxy | 25.06.2010 18:26









